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Kostenübernahme bei Wochenbettbetreuung

Die Mehrheit der Kosten einer Wochenbettbetreuung in den ersten 56 Tagen nach der Geburt werden, unabhängig von Ihrer Franchise, von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse gedeckt. Restkosten werden vom Wohnkanton sowie vom Patienten übernommen.

Kostenarten

Patientenanteil /
Selbstbehalt

Der Patientenanteil / Selbstbehalt beträgt im Kanton Aargau maximal CHF 15.35 pro Besuch. Dieser Patientenanteil wird Ihnen nach Abschluss meiner Betreuung in Rechnung gestellt. Je nach Wohngemeinde werden diese Kosten auch übernommen. Für die Wochenbettbetreuung benötige ich eine ärztliche Verordnung, die ich direkt bei Ihrem Gynäkologen einholen werde.

Zusätzliche
Kosten

Allfällige Kosten für Milchpumpen und Stillhilfsmittel werden je nach Krankenkasse teilweise oder auch vollständig übernommen. Es gibt auch Krankenkassen oder Gemeinden, die Stillgeld bezahlen. Gerne stelle ich Ihnen die Bestätigung dafür aus, wenn Sie stillen und eine solche Bestätigung zum Erhalt des Geldes benötigen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme.

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